26.01.2021 – Update zum Projekt #EAG
So funktioniert die Bewusstseinsindustrie bis in's kleinste Räderwerk
Am 17.12.2020 erschien in einer der zwei hiesigen Lokalzeitungen ein Artikel mit der Überschrift "Das große Zerwürfnis". Darin wurde berichtet, dass sich der gesamte geschäftsführende Vorstand eines ortsansässigen Vereins gegen die Vereinsvorsitzende stelle, weil diese sich gegen das Infektionsschutzgesetz engagiere und das Grundgesetz in Gefahr sehe. Den Vorwurf, weit rechts von der Mitte zu stehen, weise die Vorsitzende zurück. Die Lokalzeitung berichtete von einem offenen Brief der Vorsitzenden an die Vereinsmitglieder, in welchem ein Link zu den Seiten von KenFM enthalten war. Wörtlich heißt es dazu in dem Zeitungsbericht:
"Wer diesem Link folgt, landet auf den Seiten von KenFM. Dahinter steht der Journalist Ken Jebsen, der dort den Querdenken-Verantwortlichen viel Raum gibt und auch ansonsten Themen weitab vom Mainstream der Gesellschaft unterstützt. Längere Zeit gefiel er sich als Mahner, der in Manier der Comic-Figur Joker geschminkt war."
Weiter unten im Artikel war nachzulesen:
"Am 18. November besuchte … "als Beobachter" die Demonstration vor dem Reichstag, die von der Polizei unter anderem mit dem Einsatz von Wasserwerfern aufgelöst wurde."
Die Aufmachung des Artikels, die fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit der Sorge der Vereinsvorsitzenden um das Grundgesetz und vor allem das Framing (1. mit investigativen Journalisten "weitab vom Mainstream der Gesellschaft" spricht man nicht 2. inzidente Darstellung einer gewaltsamen und unverhältnismäßigen Demonstrationsauflösung mittels Polizeigewalt und Einsatz von Wasserwerfern gegen friedfertige Menschen als normaler, rechtsstaatlicher Vorgang – ich kann dies aus eigener Anschauung beurteilen, da ich am 18.11.2020 in Berlin zugegen war) veranlassten mich, am 18.12.2020 folgenden Leserbrief zu schreiben:
" Ist es wieder soweit in Deutschland?
Ist es wieder soweit in Deutschland, dass politisch Andersdenkende ihrer Ämter enthoben, ihre Jobs verlieren und aus dem Freundeskreis ausgeschlossen werden? Der Rücktrittsforderung des Vorstands gegenüber …. (Name entfernt) liegen also "grundlegende politische Differenzen" zugrunde, die man offenbar nicht in sachbezogener, faktenbasierter Manier gewillt ist zu lösen, sondern die mit einem plakativen Hinweis auf "Themen weitab vom Mainstream" reflexartig personelle Konsequenzen nach sich ziehen sollen. Das ist nicht nur desolat, sondern angesichts der politischen Gesamtumstände auch befremdlich. Dem Vorstand des …. (Vereinsname entfernt) ist augenscheinlich entgangen, dass der Virologe Christian Drosten mittlerweile wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung und falscher Tatsachenbehauptungen (§ 826 BGB) juristisch in Anspruch genommen wird. So sind seine Thesen, dass asymptomatische Menschen Überträger einer krankmachenden Viruslast sein könnten, dass mittels eines PCR-Tests eine Infektion oder gar Infektiosität nachgewiesen werden könne und dass wir es bei SARS-CoV2 mit einer exponentiellen Kinetik zu tun hätten (keine Grundimmunität in der Bevölkerung) widerlegt. Die WHO hat in einer eigenen Studie aus Oktober 2019 dargelegt, dass nicht-pharmazeutische Eindämmungsmaßnahmen (z.B. Kontakt- und Ausgangssperren) auf ein Ausbreitungsgeschehen keinen signifikanten Einfluss haben. Und einer Regierung, die unter der Selbstannahme einer Pandemie und der Behauptung, dass die Intensivbettenkapazitäten bald nicht mehr ausreichen werden, gleichzeitig diese Kapazitäten vom Sommer 2020 bis November 2020 um ein Achtel reduziert, werfe ich Heuchelei vor. Das Vorgehen der Bundes- und Landesregierungen kann keine wissenschaftlich-evidenzbasierte Grundlage für sich reklamieren und stellt sich deshalb qua definitionem als willkürlich dar. Staatliche Willkür bedeutet staatliches Unrecht. Und wo derartiges Unrecht an 83 Mio. unbescholtener Bürger so brachial angewandt wird, haben wir es natürlich mit einem undemokratischen Prozess zu tun. Das 3. Gesetz zum "Schutz" der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist schon für sich genommen verfassungswidrig. Es zementiert ein nicht zu rechtfertigendes Notstands-Seuchen-Regime, wodurch die Grundrechte und Grundfreiheiten von 83 Mio. Menschen in Deutschland dauerhaft beschnitten, teilweise ganz außer Kraft gesetzt werden. Ich kenne …….. (Name entfernt) nicht persönlich und ich bin …. noch nie in meinem Leben begegnet, aber ….. Sorge um das Grundgesetz (Artikel 1 – 20 GG) ist absolut berechtigt und in diesem Punkt hat …. meine vollste Unterstützung.
Dr. Marion Rosenke, Fachanwältin für Medizinrecht, Halle / Westfalen"
Auf die Veröffentlichung des Leserbriefs wartete ich vergeblich. Bei einer telefonischen Anfrage kurz vor Weihnachten 2020 bekundete man mir bereits, "Grundsatzdiskussionen" keine Plattform bieten zu wollen und zu können. Man versprach mir allerdings noch eine Rückmeldung. Auch darauf wartete ich vergeblich und habe diese mit Email vom 29.12.2020 eingefordert. Daraufhin erhielt ich am 04.01.2021 folgende Email:
Sehr geehrte Frau Dr. Rosenke,
zunächst einmal entschuldigen Sie, dass unsere Reaktion auf Ihren Leserbrief ein wenig auf sich hat warten lassen. Das lag, wie Frau …. (Name entfernt) Ihnen ja schon geschrieben hat, zum einen darin begründet, dass sich die Aufgaben in der Redaktion in der Vorweihnachtszeit sehr geballt haben. Zum anderen wollen wir Ihnen ja auch fundiert antworten, und Sie haben uns einen ziemlich langen Text mit vielen inhaltlichen Aussagen zugesendet.
Dass Sie den Umgang mit …. (Name entfernt) kritisch sehen und … in … Sorge um das Grundgesetz unterstützen, ist für uns als Leserbrief und Reaktion auf die Berichterstattung vollkommen unproblematisch.
Dass die "Thesen" von Herrn Drosten widerlegt seien, es keine exponentielle Ausbreitung des Virus gebe und die gesamte Pandemie nicht evidenzbasiert sei, sind allerdings mindestens umstrittene Behauptungen. Die Mehrheit der wissenschaftlichen Zunft sieht das anders - was uns in die Situation versetzen würde, Ihre Aussagen wiederum in den Kontext der Debatte zu stellen und auf die Akzeptanz unter Fachleuten zu überprüfen.
Wir befassen uns durchaus mit Schwachstellen im Pandemie-Management und haben auch kritische Stimmen etwa zum Testsystem veröffentlicht. Jetzt allerdings die Causa …. zu nutzen, um erneut die Grundsatzfrage nach der Existenz des Virus oder seinen Auswirkungen (Übersterblichkeit) zu stellen, erscheint uns journalistisch nicht geboten.
Gerne veröffentlichen wir die Passagen Ihres Briefes, in denen Sie den Umgang mit … kritisieren. Sie können uns dazu eine gekürzte Version zusenden oder wir machen einen Kürzungsvorschlag, den wir Ihnen vor Veröffentlichung zur Freigabe zukommen lassen würden.
Mit freundlichen Grüßen
………… (Name entfernt)
stellv. Redaktionsleitung
Tel: 0 52 01 / ………
Fax: 0 52 01 / ……..
E-Mail: ………...................
Mit einer Kürzung meines Leserbriefs habe ich mich nicht einverstanden erklärt. Wenn die Regierungsnarrative zur Pandemie in einem Leserbrief nicht diskutabel sind bzw. Zweifel daran nicht verbalisiert werden dürfen, hätte man meinen Leserbrief bis zur Unkenntlichkeit kürzen müssen. So habe ich der Redaktion am 06.01.2021 folgende Antwort zukommen lassen:
Sehr geehrter Herr ……………,
vielen Dank für Ihre Antwort, wenngleich sie nach Übersendung meines Leserbriefs am 18.12.2020 in der Tat reichlich spät eingeht. Schon Herr …….. hatte am Telefon erwähnt, dass man keine "Grundsatzfragen" im ……… erörtern werde. Warum denn nicht? Hat man Angst vor einer erwachenden Geisteshaltung in der Haller Bevölkerung, die hinter die vorgeblich "evidenzbasierten" Regierungsmaßnahmen zunehmend ein Fragezeichen setzt? Die causa ……….. steht und fällt mit einem sachlich-offenen Diskurs über die Corona-Politik sowie deren "wissenschaftliche" Annahmen. Mit einer Kürzung meines Leserbriefs bin ich nicht einverstanden.
Ihrer Auffassung, das …………. würde sich "durchaus mit Schwachstellen im Pandemie-Management befassen" und habe auch "kritische Stimmen etwa zum Testsystem" veröffentlicht, ist zu widersprechen. Es ist Ihnen wie mir genau bekannt, dass zwar innerhalb eines absolut eng gesteckten Meinungskorridors Diskussionen stattfinden, außerhalb dieses Korridors aber anderslautende Meinungen, ja allein schon faktenbasierte Beiträge, schlicht ausgeblendet werden, weil sie politisch unerwünscht sind. Und wo dieses Ausblenden nicht möglich ist, werden Andersdenkende, selbst namhafte, unparteiische Wissenschaftler, die sich einer redlichen und nicht gekauften Wissenschaft verschrieben haben, als Verschwörungstheoretiker, Aluhutträger, Corona-Leugner, Schwurbler und sogar als Covidioten diffamiert. Dies alles sowie die reflexhafte Etikettierung als "Rechtsextreme" bedeutet nichts anderes, als ein intellektuelles Sperrgebiet zu inszenieren. Aber hier erzähle ich Ihnen ja ebenfalls nichts Neues.
Soweit es einen - tatsächlich sehr guten - kritischen Artikel zu dem Testsystem gab, war dies eine Rarität. Und welche Lehre zieht der redlich arbeitende Journalist aus diesem Artikel (sowie unzähligen weiteren Fachpublikationen)? Etwa dass nicht mehr von Infektionen, Infizierten oder gar Neuinfektionen berichtet wird? Weit gefehlt. Sie wissen ganz genau, dass der von dem Virologen Drosten erfundene PCR-Test auf SARS-Cov2 bei einem ct-Wert ab 35 zu 97% falsch positive Ergebnisse liefert (und üblich sind sogar ct-Werte von 45!). Und es ist ebenfalls bekannt, dass alleinige Grundlage der Corona-Restriktionen die massenhafte und größtenteils auch anlasslose Massenanwendung dieses PCR-Tests ist. Gab es über diese Zusammenhängen schon einen Artikel im ………?
Wann hat das ……… über die Fachbeiträge etwa eines Herrn Prof. Dr. Hockertz, Prof. Dr. Haditsch, Prof. Dr. Ioannidis, Prof. Dr. Levitt, Prof. Dr. Bhakdi, Prof. Dr. Homburg, Prof. Dr. Kuhbandner oder von Herrn Dr. Wodarg berichtet (nur, um eine klitzekleine Auswahl an kritischen Stimmen zu erwähnen)? Im Anhang übersende ich Ihnen die Abhandlung des Juristen Herrn Prof. Dr. Martin Schwab der Universität Bielefeld zum Umgang mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung in der Corona-Krise. Die Lektüre ist sehr erhellend.
Wo bleiben die Berichte im HK etwa zu den Enthüllungen des ehemaligen Beraters im Deutschen Bundestag, des Herrn Sebastian Friebel?
https://wie-soll-es-weitergehen.de/files/Wie-soll-es-weitergehen-DIN-A4-small.pdf
Zu den Plänen des WEF-Gründers Klaus Schwab, der die Corona-Krise als Sprungbrett zu einer an Menschenverachtung kaum zu überbietenden trans"humanitären" Gesellschaft und für seine großartigen Pläne des Great Reset nutzen will?
https://de.rt.com/gesellschaft/109670-transhumanismus-wef-gruender-schwab-prophezeit/
Früher hätten sich die sog. Leitmedien auch auf geleakte Dokumente wie etwa dasjenige des BMI-Mitarbeiters Herrn Kohn vom Krisenmanagement KM4 gestürzt (s. weiteren Anhang). Aber im jetzigen Zeitalter der (nicht nur) medialen Gleichschaltung und Gegenaufklärung ist auch dies eine Fehlanzeige. Oder hat etwa das …… die Haller Bevölkerung zu irgendeinem Zeitpunkt über das Strategiepapier des BMI "Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen", das ich persönlich als Kriegserklärung auffasse (s. Kapitel 4 zur Kommunikation), informiert?
Und spätestens mit der annähernd eine Population von 10 Mio. Menschen umfassenden Wuhan-Studie steht fest, dass die (eh und von Beginn an) irrationale Annahme, gesunde Menschen seien Gefährder, widerlegt ist (s. 3. Anhang). Auch damit fällt das Narrativ, auf dem sich die Grundrechtseinschränkungen gründen.
Letztlich sollten Sie wissen, Herr ………, dass Angsterzeugung als Herrschaftsinstrument (vor allem das Schüren diffuser Ängste vor einem unsichtbaren Feind), Abschaffung / Einschränkung von Grund- und Menschenrechten, Konformitätsdruck, Arbeiten mit unbestimmten Rechtsbegriffen und Diffamierung Andersdenkender nicht nur zutiefst antidemokratisch, sondern auch typische Charakteristika von Diktaturen sind.
Ich weiß nicht, ob Sie Kinder haben, Herr ……….. Ob Sie irgendwann einmal Enkelkinder haben werden. Aber was antworten Sie ihnen, wenn Sie gefragt werden:
"Opa, was hast DU damals gemacht, als man unter dem Vorwand einer gefährlichen Pandemie die alten Menschen isoliert hat und in Einsamkeit hat sterben lassen? Als man dem deutschen Mittelstand das Rückgrat gebrochen, Friseurläden geschlossen, Spielplätze abgeriegelt, Kinder mit Masken und AHA-Regeln an ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit geschädigt hat und sie in eiskalten Klassenzimmern mit sperrangelweit geöffneten Fenstern fast hat erfrieren lassen? Als man ihnen das gemeinsame Spielen und Lernen, den Kontakt zueinander verboten hat, wobei von ihnen überhaupt keine Gefahr ausging? WAS HAST DU DAMALS GEMACHT?"
Hochachtungsvoll
Dr. Marion Rosenke
P.S.: Auch wenn mein Leserbrief nicht im ….. veröffentlicht wird, habe ich ihn bereits interessierten Menschen zukommen lassen. Zudem werde ich diesen und unsere Email-Korrespondenz auf meiner Homepage zu dem Projekt #EAG veröffentlichen.
Fachanwältin für Medizinrecht
Kättkenstr. 10
33790 Halle / Westf.
Tel. 05201 / 3096
Fax 05201 / 6404
www.dr-rosenke.de
Im Nachgang zu dieser Email hat man mir sinngemäß "verboten", die Email-Korrespondenz mit Namen zu veröffentlichen; auch eine Nennung der Lokalzeitung war unerwünscht. Aus diesem Grund sind hier sämtliche Namen und Kontaktdaten anonymisiert. Für mich wird anhand dieses Gesamtvorgangs deutlich, dass die einseitige und zum Teil hochmanipulative Berichterstattung mit Unterdrückung wesentlicher Informationen zur "Corona-Krise" in den sog. Mainstream-Medien (Bewusstseinsindustrie) bis in's kleinste Räderwerk, bis auf die unterste Lokalebene, vorgedrungen ist. Höchste Wachsamkeit ist geboten!