Zirkumzision von Jungen

Urteil Landgericht Osnabrück vom 21.08.2002

Oberlandesgericht Hamm legitimiert die prophylaktische Vorhautamputation an völlig beschwerdefreiem, gesunden minderjährigen Knaben zur Vermeidung eines im späten Erwachsenenalters höchst unwahrscheinlichen Peniskarzinoms
Urteil OLG Hamm vom 09.05.2017

Über die grund- und menschenrechtswidrigen Implikationen dieser Entscheidung möge sich jeder sein eigenes Urteil bilden. Wer den Sachverhalt anhand der Krankenunterlagen sowie den Streitstand näher in Erfahrung bringen möchte, dem sei die Lektüre der nachfolgenden Dokumente ans Herz gelegt:


Bemerkenswert ist, dass die Beklagten selbst sich in keinem ihrer Schriftsätze darauf berufen haben, dass es mit der Zirkumzision ein Peniskarzinom zu verhindern galt.
Bemerkenswert ist weiterhin, dass selbst nach den Feststellungen des als maliziös einzustufenden gerichtlichen Sachverständigen eine klare medizinische Indikation für eine Zirkumzision – auch im Jahr 1983 – vorgelegen haben müsste. Daraus machte das Landgericht Bielefeld schon nur noch eine "medizinische Indikation" und meinte, dass wohl Beschwerden beim Kläger vorgelegen haben müssten, welche lediglich nicht dokumentiert worden seien. In zweiter Instanz wurde aus dieser klaren medizinischen Vorgabe des Sachverständigen nur noch die Prüfung einer "Kontraindikation" bei nachgewiesener Beschwerdefreiheit des Klägers.
Der Senat blieb offenkundig unbeeindruckt von der Tatsache, dass man 322.000 Zirkumzisionen durchführen müsste, um ein Peniskarzinom im späten Erwachsenenalter zu verhindern und dass die Komplikationsrate des Eingriffs höher ist als diese "Verhinderungsrate". Ein Widerspruch zu den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen tat sich dabei nicht einmal auf (die Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen einmal als richtig unterstellt), denn dieser ließ offen, was seine Referenzgröße ist.

Wie auch schon in der mündlichen Verhandlung vom 09.05.2017 dargestellt und mit dem Sachverständigen erörtert, würde die Annahme, dass eine Zirkumzision bei einem beschwerdefreien Jungen zur Vermeidung eines Peniskarzinoms rechtlich zulässig ist, dazu führen, dass man bei beschwerdefreien Mädchen die Brüste präventiv sanktionslos amputieren dürfte, um den noch viel häufigeren Brustkrebs zu verhindern! Und dies auch ohne ausdrückliche Information der sorgeberechtigten Elternteile!



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