Medizinrecht für Osnabrück, Paderborn, Detmold, Bielefeld und Münster. Patientenanwältin!

Mit der Fachanwaltschaft Medizinrecht, die von der Rechtsanwaltskammer nach eingehender Prüfung verliehen wird, weist der Anwalt besondere Kentnisse nach für

  • das Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere im Bereich der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung
  • das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung
  • das Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe
  • das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe einschließlich der Vertragsgestaltung
  • das Vergütungsrecht der Heilberufe
  • das Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
  • die Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
  • die Grundzüge des Apothekenrechts
  • die Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

Wer die Fachanwaltsbezeichnung Medizinrecht führt, muss sich jährlich fortbilden und der zuständigen Rechtsanwaltskammer unaufgefordert den Fortbildungsnachweis übersenden. Bei Unterlassen der vorgeschriebenen Fortbildung wird der Fachanwaltstitel entzogen.Es ist mir nicht nur Pflicht, sondern Selbstverständlichkeit, mich für Sie als Ihre Fachanwältin für Medizinrecht fortzubilden, damit ich Sie in Münster, Bielefeld, Osnabrück, Paderborn, Detmold und über die Grenzen von Ostwestfalen-Lippe hinaus kompetent und durchsetzungsstark vertreten kann.

Ihre Rechtsanwältin

Dr. iur. Marion Rosenke