Honorar

Zeithonorar

Das anwaltliche Honorar können wir im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung individuell vereinbaren. In diesem Fall wird ein Stundenhonorar, welches sich auch nach Ihrem finanziellen Rahmen sowie der Bedeutung der Angelegenheit richtet, zugrundegelegt. Meinen Arbeitsaufwand halte ich für Sie nachprüfbar in einem Zeiterfassungsblatt fest.

Pauschalhonorar

Wenn Sie meinen juristischen Beistand ausschließlich als anwaltliche Vertretung vor einer Schlichtungsstelle oder einer Gutachterkommission wünschen, können wir ein Pauschalhonorar vereinbaren.

Honorar nach Gegenstandswert

Wenn keine Vergütungsvereinbarung geschlossen wird, richtet sich das anwaltliche Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses beinhaltet u.a. Wertvorschriften und eine Gebührentabelle. Die Höhe der Gebühren einer Angelegenheit richtet sich nach dem Gegenstandswert, § 49 b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung.

Auslagen und Umsatzsteuer

Neben den Honoraren entstehen weitere Auslagen, insbesondere für Reisekosten und Ablichtungen. Hinzuzusetzen ist die jeweils gültige Umsatzsteuer.