Arzthaftungsrecht / Münster und Bielefeld

Das Arzthaftungsrecht ist ein Teilbereich der Fachanwaltschaft Medizinrecht. Weil es sich bei arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten um zumeist sehr umfangreiche und schwierige Mandate handelt, habe ich hierauf meinen Tätigkeitsschwerpunkt gelegt. Medizinschadenfälle geschehen überall in Deutschland, weshalb ich meine Mandate nicht nur aus der Region Münster / Bielefeld akquiriere, sondern über das Gebiet von Nordrhein-Westfalen hinaus.

Dabei werde ich ausschließlich für die Patientenseite sowie für die gesetzliche Krankenversicherung bei vermuteten ärztlichen Behandlungsfehlern tätig.

Bei Vorliegen eines ärztlichen / zahnärztlichen Behandlungsfehlers und dadurch verursachtem Gesundheitsschaden können ein Schmerzensgeld und ggf. weitere Ansprüche beziffert werden. Gleiches gilt bei erfolgreicher Erhebung der Aufklärungsrüge. Bei dieser wird u.a. überprüft, ob der Arzt seinen Patienten vor dem Eingriff auf die mit dem Eingriff verbundenen Risiken umfassend und verständlich hingewiesen hat.

Für die gesetzliche Krankenversicherung:

Für die gKV führe ich arzthaftungsrechtliche Mandate bei nach § 116 SGB X übergegangenen Ansprüchen. Häufig bedeuten ärztliche Behandlungsfehler und daraus resultierende Gesundheitsschäden nicht nur großes Leid für die Betroffenen, sondern auch hohe Ausgaben der Kranken- und Pflegekasse. Gerade beatmungspflichtige Versicherte führen zu sehr hohen Krankenhaus- und Pflegekosten. Diese können beim verantwortlichen Arzt / Klinikträger geltend gemacht werden.

Sprechen Sie mich an! Ich darf für Sie bei allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland auftreten.