Zur Impfpriorisierung der Rechtsanwälte

Niemand kann später behaupten, er habe von nichts gewusst


Mit Schreiben der Rechtsanwaltskammer Hamm vom 03.05.2021 teilte diese mit, dass Rechtsanwälte nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 b) der Coronavirus-Impfverordnung vom 31.03.2021 "einen Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Corona-Virus" haben. Die Rechtsanwaltskammern Hamm, Düsseldorf und Köln hatten sich zuvor in einem gemeinsamen Schreiben an den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW gewandt und diesem ihre Unterstützung bei der Impfkampagne für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausdrücklich angeboten. Ich habe dies zum Anlass genommen, eine andere Sicht auf die aktuellen Geschehnisse zu äußern sowie meine Bedenken im Hinblick auf die fehlende wissenschaftliche Evidenz der ergriffenen Maßnahmen bis hin zum (indirekten) Impfzwang zu schildern:

Anschreiben RAK Hamm vom 04.05.2021 ->

Die Antwort der Rechtsanwaltskammer ging auf die gestellten Fragen nicht ein und hielt die Befürchtung, dass es zu einem faktischen Berufsverbot für nicht geimpfte Rechtsanwälte durch Zutrittsverweigerung zu Gerichtsgebäuden kommen könne, für eine Spekulation über fiktive Szenarien.

Antwort RAK Hamm vom 10.05.2021 ->

Ich muss keinen Hehl daraus machen, dass mich diese Antwort enttäuscht hat, wird damit doch ein Diskurs verweigert. Wesen des Rechtsstaatsprinzips ist es aber, immer der Frage nachzugehen, ob staatliche Maßnahmen eine Grundlage im Tatsächlichen haben. Das Amtsgericht Weimar ist in seinem 178-seitigen Beschluss vom 08.04.2021 diesen Fragen nachgegangen und hat diese, sachverständig beraten, verneint.

Beschluss AG Weimar vom 08.04.2021 ->

Dass den Rechtsanwaltskammern in Deutschland dieser Beschluss bekannt ist, erschließt sich einer Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer vom 03.05.2021, die den Titel "Wir dürfen den Rechtsstaat nicht zu Grabe tragen!" trägt. Darin werden der Beschluss aus Weimar und die Ereignisse im Nachgang dazu kurz erörtert. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Beschluss findet allerdings nicht statt. Eine solche wäre aber zwingend geboten, wenn man die Rechtmäßigkeit der staatlichen Corona-Maßnahmen beurteilen will. Völlig deplatziert und eines Rechtsstaats unwürdig ist es in meinen Augen, diesen mutigen und ehrenhaften Richter mit einem Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung (!) sowie Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen zu überziehen. Jedenfalls wird kein Jurist, wenn dieser gigantische Wissenschaftsbetrug und die damit in Zusammenhang stehende staatliche Willkür (Bundeskanzlerin Merkel sprach in der Bundespressekonferenz am 01.02.2021 davon, dass es sich um politische Entscheidungen handeln würde) irgendwann einmal aufgedeckt werden, von sich behaupten können, er habe von nichts gewusst.