07.04.2020 – Eine kritische Zwischenbilanz zur ausgerufenen Corona-Pandemie, zugleich der Versuch eines satirischen Essays:

#EAG 1.0

– Erstes Experiment zur Abschaffung der Grundrechte seit der Nachkriegszeit –


Um es gleich vorwegzunehmen: Sie werden hier weder neue Erkenntnisse zur Corona-Krise noch neue Informationen zu lesen bekommen. Wer diesen Erwartungshorizont in sich trägt, den bitte ich sogleich, das kleine Kreuz oben rechts am Monitor zu bedienen. Dieses Essay dient vielmehr der Beruhigung meines eigenen Gewissens, damit ich mir nicht irgendwann vorwerfen muss, geschwiegen zu haben, wenn die Zeichen der Zeit nach Protest rufen. Nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Wenn die Rechtspflege auch dazu dient, die freiheitlich demokratische Grundordnung und eine pluralistisch-offene Wertegemeinschaft zu bewahren, so halte ich den Zeitpunkt zum Reden jetzt für gekommen.

Und wer die Auffassung vertritt, dass sich angesichts der äußerst dramatischen (inter-)nationalen Notstandslage drastische Bemerkungen mit satirischem Einschlag per se verbieten, den bitte ich ebenfalls, sogleich die Funktion des erwähnten Kreuzes in Anspruch zu nehmen. Also: Weiterlesen auf eigene Gefahr.

Die Nonchalance, mit der die politisch Verantwortlichen die Grundrechte der Freiheit, der Versammlungsfreiheit, der Berufsausübungsfreiheit, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, der Religionsausübungsfreiheit, der Vereinsfreiheit und der Freizügigkeit für das gesamte Bundesgebiet (vorübergehend) ausgehebelt und die Schulpflicht aufgehoben haben, hat bei mir zu Staunen und einem mehr als befremdlichen Gefühl geführt. Ob in der derzeitigen Lage auch schon von einer Grundrechtseinschränkung der körperlichen Unversehrtheit sowie einer Verletzung der Menschenwürde und der Wesensgehaltsgarantie gesprochen werden kann, möchte ich an dieser Stelle mit Fragezeichen versehen.

Viele alte und pflegebedürftige Menschen befinden sich jetzt faktisch in seelischer "Isolationshaft". LWK-Fahrer finden auf den Autobahnraststätten keine geöffneten Toiletten mehr vor. Ist das menschenwürdig? Absolut gruselig ist die Vorstellung, dass es jetzt, in den Tagen der Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen, zu einem (rapiden?) Anstieg von (erwartbaren!) Kindeswohlgefährdungen kommen wird. Ich bezweifele, dass die Gesamtheit der Kollateralschäden, gerade auch auf der Ebene der psychisch-seelischen, emotionalen Gesundheit, in den politischen Abwägungsprozess eingeflossen ist. Im Hinblick auf Kindeswohlgefährdungen und häusliche Gewalt sieht staatlicher Schutzauftrag anders aus.

Oder ist es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar, dass große Lebensmittelmärkte, die auch Textilien, Haushalts- und Schreibwaren sowie Waren der Unterhaltungsindustrie anbieten, weiterhin geöffnet haben, während sich die kleinen Einzelhändler am Ort, die jeweils auf ein Segment (außer Lebensmitteln) spezialisiert sind, mit Zwangsschließungen konfrontiert sehen? Ist es gerechtfertigt, diese vielen "kleinen Geschäfte" an den Abgrund ihrer Existenz und in einen möglicherweise irreversiblen Ruin zu führen? Oder könnten auch hier – wie in den großen Lebensmittelmärkten – Zugangsbeschränkungen und Abstandsregeln ein probates Mittel sein? Hhhmmm. Studium der Rechtswissenschaft, 1. Semester Verfassungsrecht: Da war doch was?


VERHÄLTNISMÄßIGKEITSPRÜFUNG!


Wieso werden Friseursalons, Podologie- und Massagepraxen etc. zwangsweise geschlossen, wohingegen auch für diese Professionen Zugangsbeschränkungen und das Einhalten strikter Hygienekautelen ein probates Mittel wäre? Es darf mit Spannung erwartet werden, mit welcher Frisur Papa Spahn nach einem mehrwöchigen Haarschneide-Moratorium vor die Kameras treten wird. Gleiches gilt natürlich für seine Kolleginnen. Aber wenn man das Moratorium nur lange genug aufrechterhält, kann man sicherlich aus den langgewachsenen Ponyfransen noch stilvolle Atemschutzmasken basteln.

Existiert – bemessen am bisherigen Regierungshandeln und an bereits existenten, als in "katastrophalem Zustand" befindlichen Allgemeinwohlbelangen – tatsächlich ein objektivierbarer Katastrophenfall, der derartig drastische Maßnahmen rechtfertigt? Oder gäbe es mildere Mittel, die Ausbreitung des SARS-CoV2 kurzfristig zu verzögern? Genau: "kurzfristig zu verzögern". Diese Formulierung ist in den Allgemeinverfügungen der Kommunen nachzulesen, mit denen die grundrechtseinschränkenden Regierungsvorgaben auf die kommunale Ebene heruntergebrochen werden, so etwa in der Allgemeinverfügung der Stadt Halle Westfalen vom 17.03.2020. Ich möchte alle meine juristischen Kolleg*innen, die im Verfassungs-, Staats- und Verwaltungsrecht unterwegs sind, ausdrücklich dazu aufrufen, die von der Exekutive (und von der Legislative zwecks nachträglicher Legitimation) getroffenen Maßnahmen kritisch zu würdigen und einer umfassenden rechtlichen Prüfung zu unterziehen, insbesondere im Hinblick auf eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Erste gewichtige Stimmen erheben sich bereits. Gottlob!

Die Art und Weise der Kommunikation zur ausgerufenen Pandemie, außerhalb der alternativen Medien, ist zu einem großen Teil von Effekthascherei geprägt, welche sich umgekehrt proportional zu einer sachlichen Informationsweitergabe verhält. Auch mit großer Anstrengung kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, dass gezielte "Angstschüre" und "Panikmache" Priorität genießen. "Panikmache" führt bekanntermaßen zu Panik und Panik zu Desorientierung. Desorientierung führt zu Manipulierbarkeit. Dem mag eine faktenbasierte, redliche und allein der Wahrheitsfindung verschriebene Debatte Abhilfe leisten.

  1. Kann es sein, dass es schon immer Coronaviren gab und diese zum menschlichen Dasein gehören wie unzählige Bakterienstämme auch ebenso wie der Tod zum Leben dazugehört? Liegt es in der Natur der Sache, dass Viren, so auch Coronaviren, ständig mutieren und man deshalb, würde man danach forschen, regelmäßig ein "neues" Virus entdeckt?
  2. Kann es sein, dass die Anzahl an Corona-Neu-Infektionen mit der steigenden Anzahl an Tests oder überhaupt erstmalig in diesem Jahr durchgeführten Tests in Zusammenhang steht? Oder anders herum gefragt: Wären etwa in den Jahren 2017 / 2018 (oder 2002 oder 2003 oder oder oder) ähnlich hohe Infektionszahlen zutage getreten, hätte man damals so massenhaft Tests nach den jeweils im Umlauf befindlichen Viren durchgeführt?
  3. Sind die jetzt im Umlauf befindlichen Testverfahren validiert? Erfassen Sie ausschließlich das SARS-CoV2 oder auch andere Coronaviren? Wie hoch liegt die Falsch-Positivrate? Haben die Tests das CE-Konformitätsbewertungsverfahren für Medizinprodukte durchlaufen? Sind die derzeit zum Einsatz kommenden Testkits für diagnostische Zwecke zugelassen?
  4. Darf die Zahl an Neu-Infektionen mit einer "Erkrankung" (COVID-19, D = disease) gleichgesetzt werden oder sind hierfür auch Krankheitssymptome erforderlich?
  5. Ist es seriös, die mit der steigenden Anzahl an durchgeführten Tests zu Tage beförderten Infektionsfälle nicht in Relation zur Anzahl der Tests sowie zum Erhebungszeitraum zu setzen? Oder geschieht dies bereits und wird lediglich nicht medial kommuniziert? Wieso gibt es keine aktuelle Statistik / validierten Zahlen zu negativgetesteten Personen?
  6. Ist es richtig, von "Corona-Todesfällen" zu sprechen, ohne klar und deutlich nach Co-Faktoren / Co-Morbiditäten zu differenzieren? Spielen für den statistisch erfassten Corona-Todeseintritt (schwerwiegende) Vor- und Grunderkrankungen sowie äußere Begleitumstände (z. B. Krankenhaushygiene, personelle und apparative Ausstattung der Krankenhäuser, Strahlenexposition, Grad der Luftverschmutzung, ggf. Verabreichung kontraindizierter Medikamente) keine Rolle? Werden die Grundsätze der Datenethik beachtet?
  7. Wurden bei den Hochrechnungen anhand der Angaben aus anderen Ländern (China / Italien) die grundlegenden infektiologischen Bewertungskriterien beachtet?
  8. Wie gefährlich ist SARS-CoV2 im Vergleich zu Grippewellen der vergangenen Jahre (zum Beispiel zur Grippewelle 2017 / 2018 oder zu MERS), insbesondere im Hinblick auf akute respiratorische Erkrankungen (ARE)? Liegt eine validierte Übersterblichkeitsrate vor?
  9. Gibt es bereits (abgeschlossene) Stichprobenuntersuchungen zu SARS-CoV2 und werden diese Ergebnisse jeweils aktuell in die Regierungsvorgaben eingepflegt?
  10. Gibt es evidenzbasierte Untersuchungen zu Herden-Immunität und kann man hieraus Erkenntnisse für eine kontrollierte Durchseuchung der Bevölkerung zwecks Aufbaus einer natürlichen Immunität gewinnen?
  11. Von wem haben sich die Bundesregierung und die Landesregierungen bei Erlass der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen beraten lassen (vom RKI abgesehen)? Konzentriert sich dies auf einige wenige oder gar nur einen Virologen oder wurden auch (interessenkonfliktfreie) Infektiologen, Epidemiologen, Sozialforscher, Psychologen, Lungenfachärzte, Gesundheitswissenschaftler, Juristen etc. hinzugezogen? Wurde insbesondere die Expertise des evidenzbasierten Risikomanagements für hochkomplexe Systeme eingeholt und wurden dabei die Grundsätze der Datenkompetenz und Datenethik beachtet?
  12. Welche faktische Entscheidungsmacht besitzen das RKI und die WHO und handelt es sich hierbei um parlamentarisch gewählte / demokratisch legitimierte Organe? Wie ist die irritierende Botschaft des RKI zu bewerten, welches von Autopsien bei "Corona-Toten" abrät, obgleich derartige Obduktionsbefunde für die weiteren Strategien und Handlungsempfehlungen von essentieller Bedeutung wären?
  13. Wieso wurde in der Grippesaison 2017 / 2018, als es zu mindestens 20.000 Toten kam, kein Katastrophenfall ausgerufen oder anders formuliert: Unterliegen wir staatlicher Willkür?

Nur um mit einem kleinen Zahlenspiel für einen kurzen Moment den Wind aus den Segeln zu nehmen: Der hiesigen örtlichen Tageszeitung (Haller Kreisblatt) vom 30.03.2020 konnte ich entnehmen, dass die Zahl der Todesopfer infolge der Virus-Erkrankung in China bei bis dahin 3.300 lag. Zu jenem Zeitpunkt war der peak in China bereits überschritten. Bei einer Einwohnerzahl in China von etwa 1.386.000.000 ergibt dies eine Letalitätsquote von 0,0002 %.

Mit der Bundestagsdrucksache 17/12051 vom 03.01.2013 wurde der "Bericht zur Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012" veröffentlicht. Im Kapitel 2.3 findet man die Risikoanalyse zu einer "Pandemie durch Virus Modi-SARS". Auf Seite 62 der Bundestagsdrucksache heißt es, dass die Anordnung der Maßnahmen (nach dem Infektionsschutzgesetz) in den Regionen zuerst geschieht, in denen sich Fälle ereignen. Dies erscheint mir plausibel und gleichzeitig ein milderes Mittel, als gleich ganz Deutschland unter Kontaktsperre und Ausgangsbeschränkungen zu stellen.

In der Risikoanalyse aus dem Jahr 2012 wird herausgestellt, dass - bei dem dortigen Szenario - die hohe Anzahl Infizierter, deren Erkrankung so schwerwiegend ist, dass sie hospitalisiert sein sollten bzw. im Krankenhaus intensivmedizinische Betreuung benötigen würden, die vorhandenen Kapazitäten um ein Vielfaches übersteigt (Seite 65). Warum hat man aus dieser Risikoanalyse nicht die notwendigen Konsequenzen oder zumindest die "basics" gezogen, sondern stattdessen die Kliniken weiterhin einem gnadenlosen (politisch gewollten) Krankenhauswettbewerb ausgesetzt, der zu einer personellen und teilweise apparativen Mangelausstattung sowie zu inadäquater Vergütung der Beschäftigten geführt hat? Wieso gibt es jetzt, nach sieben Jahren, nicht genug Schutzausrüstung in Form von zumindest Schutzkleidung und Mund-/Nasenschutz für sämtliche Mitarbeiter*innen in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen und niedergelassenen Arztpraxen?

Auf Seite 67 der Bundestagsdrucksache 17/12051 findet sich auch ein Abschnitt zur Kommunikation: "Das Ereignis erfordert die Erstellung von Informationsmaterial, das laufend an die Lage angepasst werden muss und das über unterschiedliche Medien (z.B. Printmedien, Fernsehen, Social Media) an die Bevölkerung gegeben wird. In der Anfangsphase werden das Auftreten der Erkrankung und die damit verbundenen Unsicherheiten kommuniziert (z.B. unbekannter Erreger, Ausmaß, Herkunft, Gefährlichkeit nicht genau zu beschreiben, Gegenmaßnahmen nur allgemein zu formulieren). Neue Erkenntnisse werden jeweils zeitnah weitergegeben. Es wird darauf geachtet, dass den Fragen und Ängsten der Bevölkerung adäquat begegnet wird."

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass viele der politischen Entscheidungsträger über diese Anfangsphase nicht hinwegkommen und das stilistische Mittel der propagierten Gefährlichkeit über Maßen strapazieren, mit ihnen die sog. mainstream-Medien. In Anlehnung an die Risikoanalyse aus dem Jahr 2012 (Stichwort "zeitnahe Weitergabe neuer Erkenntnisse") könnte es vielleicht hilfreich sein, z.B. auf die am 20.03.2020 veröffentlichte Studie zur Wirksamkeit des Malaria-Mittels Chloroquin bei COVID-19-Patienten hinzuweisen.

Hydroxychloroquine and Azithromycin as a treatment of COVID-19: preliminary results of an open-label non-randomized clinical trial

Philippe GAUTRET, Jean Christophe LAGIER, Philippe PAROLA, Van Thuan HOANG, Line MEDDED, Morgan MAILHE, Barbara DOUDIER, Johan COURJON, Valerie GIORDANENGO, Vera ESTEVES VIEIRA, Herve TISSOT DUPONT, Stephane HONORE, Philippe COLSON, Eric CHABRIERE, Bernard LA SCOLA, Jean Marc ROLAIN, Philippe BROUQUI, Didier RAOULT Sr.
doi: https://doi.org/10.1101/2020.03.16.20037135
Now published in ScienceDirect doi: 10.1016/j.ijantimicag.2020.105949

Derartige medizinische Erkenntnisse sollten auch bei der verfassungsmäßig gebotenen Verhältnismäßigkeitsprüfung der freiheitseinschränkenden Maßnahmen berücksichtigt werden, anstatt einseitig nur auf einen glückverheißenden (gewinnträchtigen) Impfstoff zu spekulieren und bis dahin auf der Klaviatur der Massenpsychologie zu spielen, mit der uns seit Wochen das Lied vom Hamster vorgeträllert wird.

Leider ist in der Corona-Diskussion auch ein Gedankenmuster zu verzeichnen, welches Andersdenkende (i. e. Kritiker der strengen und streng überwachten sog. Sicherungsmaßnahmen) unberechtigter Weise mit Menschen gleichsetzt, die die Gesundheit ihrer Mitmenschen (quasi vorsätzlich) schädigen. Denn wer die Rechtmäßigkeit der grundrechtseinschränkenden Maßnahmen in Frage stellt, befürwortet damit ja automatisch die potentiell todbringende Gefährdung seiner Mitmenschen durch das Sars-CoV2, nicht wahr? Im Übrigen wird dem aufmerksamen Internetsearcher nicht entgangen sein, dass derzeit im Netz Tendenzen zur Zensur manifest werden und damit den davon Betroffenen das Recht zur freien Meinungsäußerung insofern abgeschnitten, ggf. die Pressefreiheit beeinträchtigt wird.

Irritierend fand ich auch nachfolgend zitierten Kurzbericht des Haller Kreisblatts / der Neuen Westfälischen vom 27.03.2020:

- Zitat Anfang -

"Freitag 27. März 2020

Wer Quarantäne bricht, muss ins Lager

Menden (lnw). Zur zwangsweisen Unterbringung möglicher Corona-Quarantäne-Brecher hat die Stadt Menden in einer Turnhalle ein vorsorgliches Lager eingerichtet. Es solle in erster Linie der Abschreckung dienen, sagte Sebastian Arlt, Corona-Krisenstabsmanager der Stadt im Sauerland. 17 Feldbetten stehen dort für den Fall zur Verfügung, sollten sich mit dem Coronavirus Infizierte oder unter häusliche Quarantäne gestellte Verdachtsfälle nicht an die Isolationsauflagen halten. "Wir haben keinen akuten Fall, wollen aber auf jeden Fall vorbereitet sein", sagte Arlt. Die Städte seien nach dem Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, potenziell Infizierte, die andere gefährden, weil sie nicht zu Hause bleiben, aus dem Verkehr zu ziehen. Dafür müssten auch Räumlichkeiten vorgehalten werden. "Wir können die ja nicht einzeln in ihrer Wohnung bewachen", sagte Arlt."


- Zitat Ende -

Letztlich spricht die Bundesregierung (und mit ihr die Landesvertreter) mit gespaltener Zunge: In der Bundesrepublik Deutschland sterben jährlich zwischen 125.000 bis 150.000 Menschen an koronarer Herzkrankheit. Die "Gesundheitsberichterstattung des Bundes – Gemeinsam getragen vom Robert-Koch-Institut und Destatis" gibt für das Jahr 2017 an Sterbefällen die Zahl 344.524 an (Krankheiten des Kreislaufsystems, ICD 10 100 – 199). Davon entfallen 125.614 Sterbefälle auf die ischämische Herzkrankheit (ICD 10 120 – 125). Welche grundrechtseinschränkenden Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um dieses massenhafte Sterben einzudämmen? Was veranlasst sie zu solch unterschiedlichem Augenmaß?

Oder ein weiteres Beispiel der Inkohärenz: Alle zehn Sekunden stirbt weltweit ein Kind unter fünf Jahren an den Folgen von Hunger. 822 Millionen Menschen hungern, 2 Milliarden leiden an Mangelernährung.Das ist eine echte humanitäre Katastrophe und schlichtweg skandalös! Wo bleibt hier die segensbringende internationale Allianz?

Beim viel diskutierten Handy-Tracking, welches mittels des Corona-Vehikels kolportiert wird, ist zu beachten, dass die Telekom dem RKI nicht anonymisiert Mobilfunkdaten zur Beurteilung der Bewegungsströme innerhalb der Bevölkerung "übermittelt" (also unentgeltlich), sondern diese Daten über ihr Tochterunternehmen motionlogic verkauft. Diese Antwort erhielt ich am 26.03.2020 auf meine Anfrage nach der Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung vom Referat Grundsatz und Recht des RKI:

E-Mail

So kann man aus dem Handy-Tracking gleich noch Profit schlagen. Und ein Schelm, wer Böses denkt, dass das intendiert unanonymisierte Handy-Tracking nicht ausschließlich der Gesundheit des deutschen Volkes dienen wird!

Und was ist eigentlich mit eben diesem Volk, mit uns los? Als vor wenigen Jahren ein fleischloser "Veggieday" pro Woche zur Sprache kam, ging ein Aufschrei durch die Nation. Nein! Das Fleisch lassen wir uns nicht vom Brot nehmen, das schränkt unsere Freiheit ein! Und jetzt? Staatlich verordnete Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen, massive Grundrechtseingriffe lässt man / frau sang- und klanglos über sich ergehen.

Jemand Kluges hat einmal gesagt: Das widerstandslose Aufgeben der Freiheit ist gefährlich. Wie wahr!